§ 1 – Geltungsbereich der Bedingungen

§ 1.1 Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen durch Michael Weyand Webdesign (Auftragnehmer)an den Auftraggeber basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen.

§ 1.2 Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischenAuftraggeber und Auftragnehmer.

§ 1.3 Abweichungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer genehmigt wurden.

§ 2 – Mitwirkung des Auftraggebers

§ 2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die für die Erbringung der Leistung nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 2.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und Informationen, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

§ 2.3 Bei der Erstellung einer Webseite informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Fertigstellung des designtechnischen Gestaltungskonzepts. Der Auftraggeber hat dann 14 Tage Zeit, die gestalterische Leistung zu begutachten. Er meldet Änderungswünsche zeitnah an den Auftragnehmer zurück. Nach Ablauf der 14 Tage können keine gestalterischen Änderungen mehr vorgenommen werden.

§ 2.4 Der Auftragnehmer kann Subunternehmer zur Vertragserfüllung einsetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

§ 3 – Urheberrecht

§ 3.1 Alle durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfe unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG).

§ 3.2 Verstößt der Auftraggeber gegen Urheberrechte des Auftragnehmers, verwirkt er diesem gegenüber eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der für diesen Auftrag vereinbarten Vergütung.

§ 4 – Eigentumsrechte

Die Eigentumsrechte an erbrachten Leistungen, Skizzen und Entwürfen werden nicht auf den Auftraggeber übertragen. Stattdessen erhält dieser lediglich die Nutzungsrechte.

§ 5 – Nutzungsrechte

§ 5.1 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der erbrachten Leistung nach Zahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 5.2 Andere Nutzungen, die über die vereinbarten hinausgehen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Auftragnehmer gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und sind zusätzlich zu vergüten.

§ 5.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Es sei denn, es wurde dem Auftraggeber eine ausdrückliche Genehmigung dafür erteilt.

§ 6 – Erwähnungsanspruch

§ 6.1 Der Auftraggeber stimmt bei der Erstellung von Websites derImplementierung eines seitenweiten Links (also auf allen erreichbaren URLs der neuen Webseite) zur Webseite des Auftraggebers mit Vermerk “Made by Weyand Marketing” oder ähnlich zu. Zusätzlich stimmt der Auftraggeber zu, dass im Impressum eindeutig auf die Herstellung der Webseite durch den Auftragnehmer hingewiesen wird, ebenfalls mit Verlinkung zur Webseite des Auftragnehmers (es gelten die zuvor genannten Bedingungen).

§ 6.2 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer uneingeschränkte Nutzungsrechte für Auftraggebernamen und Auftraggeberlogo zur Verwendung in Werbemitteln, Testimonials und auf der Webseite des Auftragnehmers ein.

§ 7 – Leistungsdokumentation

Der Auftragnehmer bewahrt die Projektunterlagen nach Beendigung des Auftrages, oder Auslauf eines zeitlich begrenzten Vertrages für drei Monate kostenfrei auf. Nach dieser Frist ist der Auftragnehmer dazu befähigt, die betreuenden Dokumente ohne Mitteilung an den Auftraggeber zu vernichten.

§ 8 – Datenschutz

§ 8.1 Daten, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Projektes oder Auftrages für den Auftraggeber stehen, werden für diesen Zweck gespeichert.

§ 8.2 Dabei wird auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bezug genommen.

§ 8.3 Zur Speicherung von Projektdateien werden zum Teil Dienste der Google Inc. beansprucht. Somit gelten zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die AGB und die Datenschutzrichtlinien der Google Inc. Diese können unter https://policies.google.com/privacy?hl=de eingesehen werden.

§ 8.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für betreUende Leistungen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) zur Verfügung.

§ 9 – Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist hinsichtlich aller ihm vermittelten Informationen des Auftraggebers zur Geheimhaltung verpflichtet.

§ 10 – Angebote

Die vom Auftragnehmer ausgestellten Angebote sind ab Angebotserstellung 14 Tage gültig. Danach verfällt der Anspruch auf die darin enthaltenen Preise.

§11 – Zustandekommen von Verträgen

§ 11.1 Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann schriftlich (Mail, Post, etc.) oder fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) erfolgen.

§ 11.2 Fernmündlich kommen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§11.3 Sofern keine Nachbetreuung vereinbart wurde, das Projekt abgeschlossen ist und dennoch weitere technische Änderungswünsche aufkommen, berechnet der Auftragnehmer einen Stundensatz von 65,00 € netto für weitere Aufwendungen.

§ 12 – Vorschussanspruch

Dem Auftragnehmer ist es gestattet, beim Auftraggeber eine angebrachte Vorabvergütung zu verlangen. Die Höhe dieser Vorabvergütung errechnet sich aus den individuellen Kosten, die bei dem jeweiligen Projekt anfallen, beträgt aber mindestens 50 % der Auftragssumme.

§ 13 – Vergütung

§ 13.1 Die Preise des Anbieters verstehen sich in Euro und netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 13.2 Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Auftragnehmer für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Auf § 12 wird hingewiesen. Sollte die Vergütung nach Rechnungsstellung und Fälligkeit vom Auftraggeber nicht geleistet werden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung zurückzubehalten.

§ 13.3 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Auftragnehmer ersetzt. Soweit im Einzelfall nach Vereinbarung Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, sind dem Auftragnehmer die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 13.4 Jede Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Leistung bis zur Zahlung auszusetzen.

§ 14 – Abnahme, Korrekturen, Bugfixes

§14.1 Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer über die Fertigstellung der Leistung informiert. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Rückmeldung über Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Der Anspruch auf Fehlerbeseitigung und Korrekturen erlischt. Dieser Vorgang wird als Korrekturschleife bezeichnet. Es stehen dem Auftraggeber insgesamt, soweit nicht abweichend vereinbart, zwei Korrekturschleife zur Verfügung.

§ 14.2 Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nach Abschluss der vereinbarten Leistung zur Abnahme auUordern.

§ 14.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 14.4 Sollten technische Fehler (sog. “Bug”) auftreten, so verpflichtet sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von maximal vier Wochen diese ohne zusätzliche Kosten zu beseitigen.

§ 14.5 Sofern der Auftraggeber zu Webseiten einen Administrator- oder Editorzugang zum CMS erhält, entfällt das Gewährleistungsrecht. Der Auftragnehmer ist in der Folge nicht verpflichtet, Fehler zu beseitigen, die durch vom Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommene Änderungen am CMS entstehen.

§ 15 – Haftung

§ 15.1 Der Auftragnehmer ist nicht für vom Auftraggeber vermittelte Inhalte verantwortlich. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Abnahme der Leistung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.

§ 15.2 Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit von Domains nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.

§ 15.3 Bei der Erstellung von Webseiten wird diese vom Auftragnehmer so erstellt, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.

§ 15.4 Ist der Auftragnehmer zur Erfüllung von Verträgen auf vom Auftraggeber empfohlene Dritte angewiesen, so wird für diese die Haftung nicht übernommen.

§ 15.5 Der Auftragnehmer haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit von Personen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 16 – Schlussbestimmungen

§ 16.1 Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist soweit gesetzlich zulässig München.

§ 16.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.